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Durchsetzung eines Rechnungslegungsanspruchs nach Konkurseröffnung

Judikatur ZIKZIK 2006/110ZIK 2006, 93 Heft 3 v. 26.6.2006

§ 1 KO, § 102 KO

§ 354 EO

Ein exekutiv durchzusetzender Rechnungslegungsanspruch ist im Konkurs der verpflichteten Partei zwar nicht anmeldungsbedürftig, jedoch vom Masseverwalter zu erfüllen. Daher ist das Exekutionsverfahren zur Durchsetzung dieses Anspruchs nicht mehr gegen den Gemeinschuldner fortzuführen, sondern (nur) auf Antrag des betreibenden Gläubigers gegen den Masseverwalter.

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