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Doppelter Berufsschutz

SozialrechtEntscheidungeninfas 2014, 5infas 2014, 33 Heft 1 v. 1.1.2014

Ein Versicherter, der mehrfach Berufsschutz genießt – ob als Angestellter oder qualifizierter Arbeiter in einem erlernten oder angelernten Beruf – darf in allen Berufssparten verwiesen werden.

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