Ein Versicherter, der mehrfach Berufsschutz genießt – ob als Angestellter oder qualifizierter Arbeiter in einem erlernten oder angelernten Beruf – darf in allen Berufssparten verwiesen werden.
Ein Versicherter, der mehrfach Berufsschutz genießt – ob als Angestellter oder qualifizierter Arbeiter in einem erlernten oder angelernten Beruf – darf in allen Berufssparten verwiesen werden.