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Doppelter Berufsschutz

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, S 5infas 2013, 34 Heft 1 v. 1.1.2013

Genießt eine Versicherte "doppelten Berufsschutz" als Arbeiterin und Angestellte und kann sie die Angestelltentätigkeit noch ausüben, besteht kein Anspruch auf Pension.

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