Das am 16. 5. 2001 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Belarus wird gem seinem Art 28 Abs 2 voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2003 erstmals Wirksamkeit erlangen. Die Anwendung auf das Jahr 2002 käme nur dann in Betracht, wenn es gelingen sollte, die spätere Ratifikationsmitteilung bis spätestens 1. 12. 2001 abzugeben. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.