Am 1. 7. 2001 ist eine Verordnung des BMF betr die steuerliche Behandlung von Einkünften von Gesellschafter-Geschäftsführern nach dem DBA-Liechtenstein in Kraft getreten. Durch diese Verordnung wird die Auslegung des DBA-Liechtenstein im gegebenen Zusammenhang vollinhaltlich jener im Verhältnis zur Schweiz angeglichen. Im Unterschied zum Verhältnis zur Schweiz kommt jedoch im Verhältnis zu Liechtenstein dabei generell die Steueranrechnungsmethode zum Tragen.