Am 4. 7. 2000 fand aus Anlass des Staatsbesuchs des Präsidenten von Aseraidschan in Wien die Unterzeichnung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Aserbaidschan statt. Das Abkommen wird nun dem Ratifikationsverfahren unterzogen und dreißig Tage nach Eingang der letzten der beiden Erklärungen über den Abschluss des verfassungsmäßigen Genehmigungsverfahrens in Kraft treten. Es wird sodann erstmals auf das dem In-Kraft-Treten nächstfolgende Steuerjahr Anwendung finden, frühestens also auf das Jahr 2001. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die wesentlichen Bestimmungen des DBA gegeben.