Das Budgetbegleitgesetz 2025 hat die Beteiligungshöhe beim Anteilsvereinigungstatbestand auf 75 % herabgesetzt und auf mittelbare Erwerbe und Erwerbe durch eine Erwerbergruppe ausgedehnt. Durch einen Umwidmungszuschlag müssen natürliche und juristische Personen bei Umwidmungen ab 2025 ein um 30 % erhöhtes Veräußerungsergebnis versteuern.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

