Der Beitrag gibt einen Überblick über die steuerbilanzrechtliche Behandlung von Software im österreichischen Kontext. Der umfassende Softwarebegriff umfasst auch Anwendungen, künstliche Intelligenz und Cloud-Services und die bilanzrechtliche Abbildung erfordert eine präzise rechtliche und steuerliche Einordnung der vertraglichen Grundlagen. Der Fokus liegt in der bilanzsteuerlichen Abbildung der Software als immaterielles Wirtschaftsgut als Anlage- oder Umlaufvermögen und auf den damit verbundenen Aktivierungs- und Abschreibungskriterien. Zudem werden ausgewählte ertragsteuerliche Sonderfragen iZm Software erörtert.

