Während die Bilanzierung von Umlaufvermögen nach UGB den kompakten Bestimmungen der §§ 206 und 207 UGB folgt, enthalten die IFRS keine Definition von "Umlaufvermögen". Im Folgenden soll darauf eingegangen werden, wie sich die Bestimmungen nach IFRS für kurzfristiges Vermögen herleiten und welche von der unternehmensrechtlichen Bilanzierung abweichenden Regelungen es zu beachten gilt. Der Fokus des folgenden Artikels liegt auf der Bilanzierung von Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

