Das strenge Niederstwertprinzip gilt im Umlaufvermögen bei Kapitalgesellschaften auch im Steuerrecht. Dabei besteht insb bei der Bewertung von Forderungen eine umfassende Rechtsprechung. Korrekt gebildete Pauschalwertberichtigungen in der UGB-Bilanz werden auch steuerlich anerkannt. Die allgemeine Zuschreibungspflicht ist zu beachten.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

