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Was passiert, wenn das NaBeG nicht rechtzeitig kommt?

die nachhaltigkeitAufsatzDietmar DokalikDJA 2024/30DJA 2024, 112 - 115 Heft 3 v. 20.8.2024

Das letzte Zuweisungsplenum des Nationalrats Anfang Juli ist verstrichen, ohne dass ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD eingebracht wurde. Das bedeutet nicht nur, dass die Umsetzungsfrist (6. 7. 2024) verstrichen ist, sondern lässt auch fraglich erscheinen, dass es vor dem 1. 1. 2025 in Kraft tritt. Was passiert in einem solchen Fall? Müssen dann jene Unternehmen, die nach der Richtlinie zur Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 verpflichtet wären, einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen und prüfen lassen?

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