Die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (FN ) (CSRD) ist bis 6. 7. 2024 in österreichisches Recht umzusetzen. Obwohl im Bundesministerium für Justiz schon Ende April ein erster Entwurf diskutiert wurde, konnten sich die Koalitionspartner bis dato noch nicht auf einen Begutachtungsentwurf einigen. Die Zeit drängt jedoch, da einige Unternehmen bereits für die Geschäftsjahre ab 1. 1. 2024 nach den neuen Regeln berichten müssen und dafür auch Abschlussprüfer zu bestellen haben. Zwischenzeitig hat die Europäische Kommission beschlossen, für Geschäftsjahre ab 1. 1. 2024 die Schwellenwerte zur Beurteilung der Größenkriterien anzuheben, sodass ab diesem Zeitpunkt viele Unternehmen mit Erleichterungen zu rechnen haben.

