Die globale Erwärmung und die daraus abgeleiteten klimapolitischen Maßnahmen zu deren Eindämmung bestimmen mittlerweile das Tagesgeschehen. Dies schlägt sich auch auf die nicht-finanzielle Berichterstattung nieder, die aktuell von einer rasanten Dynamik immer neuer und umfassenderer Berichtspflichten über nicht-finanzielle Belange - insb Klimabelange - für Unternehmen geprägt ist. Auch wenn die neuen Regularien vornehmlich auf die nicht-finanzielle Berichterstattung abzielen, so macht das Thema Klimarisiken auch vor der finanziellen Berichterstattung nicht Halt, wenngleich es hierzu wenig konkrete Vorschriften gibt. und haben bereits in der Ausgabe 2/2022 der DJA einen umfassenden Überblick über die möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf IFRS-Abschlüsse gegeben. Ihr Beitrag adressiert im Detail, welche unterschiedlichen Abschlussposten auf welche Weise von klimabezogenen Aspekten betroffen sein können. (FN ) Der vorliegende Beitrag beleuchtet, welche konkreten IFRS-Vorschriften für die Berichterstattung zu Klimarisiken im Abschluss relevant sind und welche Erwartungshaltung zu dieser Berichterstattung seitens der Regulatoren und Abschlussadressaten besteht. In einem geplanten Folgebeitrag in der zweiten Jahreshälfte sollen die veröffentlichten IFRS-Konzernabschlüsse der an der Wiener Börse notierten Unternehmen mit Abschlussstichtag 31. 12. 2022 auf die praktische Umsetzung dieser Vorgaben hin analysiert werden. Die folgenden Ausführungen über die Berichterstattung zu Klimarisiken in IFRS-Abschlüssen können von der Zielsetzung her zum Teil analog auch für UGB-Abschlüsse relevant sein.

