(FN ) (FN ) Mit der CSRD werden der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen sowie der Umfang der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte eklatant ausgeweitet und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene mit dem Ziel eingeführt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Ebene mit der Finanzberichterstattung zu stellen. Aufgrund des engen Zeitplans stehen Unternehmen aller Art vor Herausforderungen, die im Vergleich zur Einführung der IFRS deutlich mehr Ressourcen binden dürften. Für große Kapitalgesellschaften bedeutet dies, 2026 erstmalig umfangreiche Nachhaltigkeitsinformationen über das Geschäftsjahr 2025 unter Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu veröffentlichen. Dieser Teil beschäftigt sich mit den theoretischen Grundlagen, während Teil 2 in der nächsten Ausgabe ein Praxisbeispiel darstellen soll.

