Nachdem Nicht-Finanzunternehmen (NFU) im abgelaufenen Geschäftsjahr lediglich über die Taxonomiefähigkeit berichten mussten, ist ab dem 1. 1. 2023 erstmalig über die Taxonomiekonformität zu berichten (FN ), dh darüber, inwieweit eine Wirtschaftsaktivität basierend auf technischen Bewertungskriterien als "ökologisch nachhaltig" iSd EU-Taxonomie gilt. Dabei ist, abgesehen von einer Hand voll Ausnahmen, immer eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung vorzunehmen

