Aufwandszuschüsse (zB FKZ) sind gemäß AFRAC 6 Rz 30 nach Maßgabe des Aufwandsanfalls ergebniswirksam zu erfassen. Dabei ist entweder ein Ausweis als "übrige sonstige betriebliche Erträge" oder eine offene Kürzung des durch den Zuschuss gedeckten Aufwands zulässig.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

