Analog zu den Bestimmungen des UGB ist auch ein IFRS-Abschluss grds unter der Annahme des Going Concern aufzustellen, solange das Management nicht beabsichtigt das Unternehmen zu liquidieren, die Geschäftstätigkeit einzustellen oder keine realistische Alternative mehr dazu hat.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

