Österreichische Mutterunternehmen, die gem § 244 UGB grds zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, können - unbeschadet der größenabhängigen Befreiung des § 246 UGB - nach den Bestimmungen § 245 UGB von der Aufstellung
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

