Weist die Bilanz eines Unternehmens ein negatives Eigenkapital auf, hat der Abschlussersteller zu beurteilen, ob weiterhin eine Bilanzierung unter der Going-Concern-Prämisse erfolgen kann. Darüber hinaus ist im Anhang gem § 225 Abs 1 UGB offenzulegen, ob eine Überschuldung iS des Insolvenzrechts vorliegt. In diesem Beitrag wird auf den Unterschied zwischen einer bloß buchmäßigen Überschuldung im Vergleich zu einer insolvenzrechtlichen Überschuldung eingegangen und welche Folgen daran geknüpft sind. Es wird dargestellt, was bei der Erstellung eines Vermögensstatus, welcher zur Beurteilung einer gegebenenfalls vorliegenden insolvenzrechtlichen Überschuldung erforderlich ist, zu beachten ist und welche Instrumente daneben die statische Überschuldung beseitigen können. Nicht Teil dieses Beitrags sind Ausführungen zur Fortbestehensprognose, die im Beitrag von , DJA 2020/27, in dieser Ausgabe behandelt wird.

