Die folgenschweren Maßnahmen der Bundesregierung, die legistisch durch das COVID-19-Maßnahmengesetz untermauert wurden und am 16. 3. 2020 in Kraft traten, wurden von einer großen Anzahl von Gesetzen begleitet, um die Konsequenzen für Unternehmen abzufedern. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Begleitmaßnahmen im Bereich des Wirtschaftsrechts kurz dar.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

