COVID-19 und die von den Regierungen beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung und Hilfspakte haben massive wirtschaftliche Auswirkungen auf fast alle Unternehmen. Für Abschlüsse zum 31. 12. 2019 wird COVID-19 allgemein als nicht zu berücksichtigendes, wertbegründendes Ereignis nach dem Stichtag gesehen. Die bilanzielle Berücksichtigung der Krise erfolgt daher erstmalig in Abschlüssen mit Stichtagen im Jahr 2020. Der Beitrag analysiert die bilanziellen Auswirkungen anhand eines Textilhandelsunternehmens.

