Ab 2020 tritt für Länder und Gemeinden der flächendeckende Übergang von der Kameralistik (Ein-/Ausgabenrechnung) auf die doppelte Buchführung in Kraft. Hauptsächlich problematisch dabei: die Erstellung der Eröffnungsbilanzen. Der Beitrag beschäftigt sich insb mit dem Erstansatz und der Folgebewertung von Sachanlagen als auch mit den Auswirkungen auf die Konten des Sektors Staat gemäß ESVG 2010.

