Der Begriff der "Wesentlichkeit" wurde in den österreichischen Rechnungslegungsbestimmungen bereits im mittlerweile abgelösten Handelsgesetzbuch verwendet, jedoch erst mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) gesetzlich definiert. Trotz der Aufnahme des Begriffs in die unternehmensrechtlichen Begriffsbestimmungen stellt die Interpretation des Begriffs und seine konkrete Anwendung den Bilanzersteller weiterhin vor eine Herausforderung. Im März hat das AFRAC den Entwurf einer Stellungnahme (AFRAC 33) dazu veröffentlicht.

