Die Ende 2016 in Kraft getretenen Bestimmungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) verpflichten bestimmte Unternehmen, erstmalig sogenannte "nichtfinanzielle Erklärungen" bzw "nichtfinanzielle Berichte" für Geschäftsjahre aufzustellen, die nach dem 31. 12. 2016 begonnen haben. Infolgedessen stellt sich eine Vielzahl an grundlegenden Fragen, die in der Praxis mitunter heterogene Auslegung finden. Dies betrifft insbesondere die Ausrichtung der Berichtspflichten und dabei die Frage, welche Rolle der Verknüpfung von finanzieller und nichtfinanzieller Leistung zukommt.

