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IFRS 16: Übergangsvorschriften bei der erstmaligen bilanziellen Erfassung von Leasingverhältnissen

das spezialwissenAufsatzChristoph FröhlichDJA 2018/33DJA 2018, 89 - 94 Heft 3 v. 21.8.2018

In Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. 1. 2019 beginnen, ist IFRS 16 erstmalig zwingend anzuwenden. Die wichtigste Änderung aufgrund dieses Standards wird wohl für sämtliche IFRS-Anwender wesentliche Auswirkungen haben: Mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert müssen sämtliche Leasingverhältnisse bilanziell erfasst werden. Die Übergangsvorschriften lassen drei verschiedene Möglichkeiten für diese erstmalige Erfassung zu, die im folgenden Beitrag anhand konkreter Zahlenbeispiele dargestellt werden.

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