Die Vorschriften zur Bewertung der Personalrückstellungen haben sich durch das RÄG 2014 wesentlich geändert. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen wurden durch die AFRAC-Stellungnahme 27 "Personalrückstellungen (UGB)" entsprechend konkretisiert. Dabei haben die zu definierenden Parameter, wie Rechnungszinssatz, Gehaltssteigerung und Fluktuationsabschlag, maßgeblichen Einfluss auf die Bewertung der Personalrückstellungen. Überlegungen zu den Parametern sollten daher zeitgerecht zur Jahresabschlusserstellung erfolgen.

