Die Bilanzierung von Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgeldzusagen bietet eine Fülle von Wahlrechten. Insbesondere bei der Anwendung von Vereinfachungen wie der finanzmathematischen Berechnung oder der "Netto(zins)methode" bestehen Unsicherheiten in der Praxis.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

