Eine unmittelbare Diskriminierung einer Frau bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses kann nicht durch das Ziel, die Beschäftigung jüngerer Menschen zu fördern, gerechtfertigt werden.
Eine unmittelbare Diskriminierung einer Frau bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses kann nicht durch das Ziel, die Beschäftigung jüngerer Menschen zu fördern, gerechtfertigt werden.