§ 10 KStG -Selbst bei Anwendung des§ 10 Abs 2 KStGidF nach dem BGBl I 2003/71 (ab der Veranlagung 2004) mit Anwendung des Schachtelprivilegs werdenInlands- und Auslandsdividendenaus inländischen Investmentfondsunterschiedlich besteuert, was zu einer Diskriminierung der Erträge ausländischer Gesellschaften führt. Rechtfertigungsgründe dafür liegen weder bezüglich einer Verletzung derKapitalverkehrsfreiheitnoch hinsichtlich der Verletzung derNiederlassungsfreiheitvor.