§ 7 Abs 4 iVm § 10 Z 5 KStG idF BGBl 1989/660, § 22 BAO - Die Zwischenschaltung einer in einem Steueroasenland ansässigen Briefkastengesellschaft zur Veranlagung von Liquiditätsüberschüssen eines österreichischen Konzerns in Festgeldern und Anleihen bei österreichischen Banken in Schillingwährung kann als ungewöhnliche und unangemessene Gesamtgestaltung beurteilt und eine DBA-Befreiung für die letztlich in Dividendenform wieder zugeflossenen Erträge verweigert werden.