( ABGB § 901, § 1157 ) Ein nach Betriebsstilllegung abberufener Geschäftsführer, der nach Ablehnung einer Versetzung an einen anderen Dienstort unter Verlust von dienstvertraglichen Ansprüchen dienstfreigestellt wurde, hat ein rechtliches Feststellungsinteresse daran, dass er vor und nach der Versetzung bestimmte dienstvertragliche Ansprüche gehabt hat und noch hat; die Frage, ob ein Anspruch besteht, richtet sich aber nach der Zumutbarkeit einer Vertragsanpassung an geänderte Umstände.