( ABGB § 863, § 1154 , AngG § 6 ) Ist im Dienstvertrag nur die Höhe des Monatslohnes, aber kein Überstundenpauschale geregelt, kann die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer selbst seine geleisteten Arbeitsstunden aufschreiben und nur für mehr als 15 Überstunden im Monat Geld erhalten solle, als Vereinbarung eines Überstundenpauschales von 15 Stunden monatlich verstanden werden. OGH 8 Ob A 340/98b v. 12.08.1999.