( EStG § 47 ) Kann die Eingliederung eines technischen Zeichners in den Organismus des Arbeitgebers nicht ausgeschlossen werden, spricht dies für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, auch wenn er relativ eigenständig arbeiten kann und nur die Fortschritte seiner Tätigkeit kontrolliert werden.
VwGH 93/13/0309 v. 26.11.1997