LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00
Über Auftrag des Arbeitgebers führt ein Arbeitnehmer eine Dienstreise nach England durch. Um zum Flughafen nach München zu gelangen, verwendet er sein privates Kfz und erhält dafür das amtliche Kilometergeld. Während der zweiwöchigen Dienstreise parkt er das Kfz am Flughafen. Hierfür fällt eine Parkplatzgebühr von S 1.750,- an. Das Kilometergeld für die Hin- und Rückfahrt beträgt S 1.283,80.