§ 333 Abs 1 ASVG - Die Berufung auf das Dienstgeberhaftungsprivileg setzt nicht voraus, dass der Verletzte vom Dienstgeber zur Unfallversicherung angemeldet wurde. Auch gegenüber einem Scheinselbstständigen kann der Dienstgeber das Dienstgeberhaftungsprivileg in Anspruch nehmen. Darin liegt kein rechtsmissbräuchliches Verhalten.
OGH 25. 10. 2012, 2 Ob 214/11