OLG Linz 17. 4. 2013, 12 Ra 24/13f
§ 332 Abs 5 ASVG - Der Versicherungsträger kann nach § 332 Abs 5 lit a ASVG einen iSd Abs 1 bis 4 auf ihn übergegangenen Schadenersatzanspruch gegen einen Arbeitnehmer geltend machen, der im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses in demselben Betrieb wie der Verletzte oder Getötete beschäftigt war, wenn der Arbeitnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.