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Dienstgeberbeitrag für Vergütungen an Mehrheitsgesellschafter

ARD 5304/24/2002 Heft 5304 v. 23.4.2002

( § 41 Abs 2 und Abs 3 FLAG, § 22 Z 2 EStG, § 7 Abs 1 KStG ) Vergütungen an einen Mehrheitsgesellschafter, der zwar nicht handelsrechtlicher Geschäftsführer ist, dessen Beschäftigung aber sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweist, sind in die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag einzurechnen.

VwGH 19.12.2001, 2001/13/0225

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