vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte

SozialversicherungARD 5688/11/2006 Heft 5688 v. 14.6.2006

DG-Info OÖ GKK 5/2006

Bei der Beurteilung, ob die Dienstgeberabgabe anfällt oder nicht, ist nicht auf die Dienstgeber-Kontonummer (DG-Kontonummer) abzustellen, sondern es ist der Dienstgeber in seiner Gesamtheit zu betrachten, auch unabhängig von der jeweiligen Betriebsart. Handelt es sich um eine einheitliche Rechtspersönlichkeit, so ist die Zusammenrechnung der geringfügigen Beschäftigungen vorzunehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte