Am 22. Dezember 2021 wurde durch die Europäische Kommission der Richtlinienentwurf1 zur Bekämpfung der der Missbräuchlichen Verwendung von Briefkastengesellschaften für steuerliche Zwecke (fortan „Richtlinienentwurf“) veröffentlicht, der am 17.1.2023 durch das Europäische Parlament angepasst wurde.2 Der Richtlinienentwurf sieht gravierende Steuerfolgen3 für substanzlose Unternehmen vor. Der nachstehende Beitrag analysiert potenzielle Auswirkungen des Richtlinienentwurfes auf österreichische Privatstiftungen.