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Die Rechtsrüge - der erfolgversprechendste Rechtsmittelgrund

ThemaMag. Dr. Helmut ZiehensackZak 2026/246Zak 2026, 147 Heft 8 v. 11.5.2026

Im Kanon der Rechtsmittelgründe erweist sich die Rechtsrüge als wichtigster, da erfolgversprechendster Grund. Erst seine Erhebung führt zur Überprüfung durch die Instanz auf inhaltliche Rechtsrichtigkeit (Parteiendispositionsmaxime). Andernfalls bleibt die Entscheidung im Interesse der Rechtssicherheit aufrecht, selbst wenn sie auf materiell unrichtiger Rechtsanwendung beruhte, könnten doch sonst Exekutionstitel nicht zeitgerecht bewirkt werden. Die Rechtskraft schließt den Einwand des Verlierers11Generisch maskuline oder generisch feminine Bezeichnungen gelten im Zweifel für alle Geschlechter. aus, ein rechtsirrtümliches Ergehen der Entscheidung zu behaupten.22Nur eine fristgerechte Nichtigkeits- oder Wiederaufnahmsklage könnte hier noch eine Änderung bewirken.

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