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Die PSO-VO steht einer Ausgleichsregelung bei gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen nicht entgegen, die keine Klausel über eine regelmäßige Indexierung sämtlicher Kosten enthält.

JudikaturEuGHPhilipp Götzl , Lisa Maria SchoberleitnerRPA 2024, 109 Heft 2 v. 21.5.2024

Deskriptoren: Vorinformation; Vorabentscheidung; Öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen; Auftrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren; Gemeinwirtschaftliche Verpflichtung; Ausgleichsparameter; Wettbewerbliche Vergabe.

Normen: Art 1, Art 2a, Art 3, Art 4, Art 5 und Art 6 der Verordnung (EG) Nr 1370/2007

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