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Die örtliche Zuständigkeit richtet sich auch bei letztlich zu bildenden Subsumtionseinheiten nach einzelnen Straftaten als historisches Ereignis.

JudikaturGeneralprokuraturJSt-GP 2019/1JSt 2019, 77 Heft 1 v. 1.1.2019

§ 26 Abs 2 StPO

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