Mit dem § 134a BAO wurde die neue Quotenregelung eingeführt. Diese tritt mit 1. 1. 2024 in Kraft und ist erstmals auf Abgabenerklärungen für das Veranlagungsjahr 2023 anwendbar. Die neue Quotenregelung bringt zwar einerseits mehr Rechtssicherheit durch die nunmehrige Verankerung in der BAO sowie mehr Flexibilität, da durch die Neuregelung auch frühere Einreichungen der Steuererklärungen auf die Quotenerfüllung zum 1. Quotentermin anrechenbar werden. Andererseits treten mit der Gesetzesänderung auch strengere Fristen in Kraft, deren Nichtwahrung mit Zwangsmaßnahmen geahndet werden können. Erfahren Sie, welche Änderungen die neue Quotenverwaltung mit sich bringt und welche Stolpersteine vermieden werden sollten.