1. Sachverhalt
Im April 2011 wurde ein damals 47 Jahre alter Patient kurz nach Mitternacht wegen seit 2 Tagen bestehender Schmerzen im Oberschenkel bei gleichzeitigem grippalen Infekt in der Ambulanz einer unfallchirurgischen Abteilung eines Standardkrankenhauses vorstellig, mangels äußerlicher Verletzungen wurde der Patient auf der neurologischen Abteilung aufgenommen. Um 16.00 Uhr entwickelt sich beim Patienten ein Taubheitsgefühl am rechten Bein, es kommt zu einer dramatischen Verschlechterung des klinischen Zustandes mit Hautverfärbungen ohne Blasenbildungen im Bereich der rechten Hüfte und des rechten Oberschenkels bis oberhalb des Knies. Aufgrund des eingetretenen Schockzustandes werden kreislaufstabilisierende Maßnahmen ergriffen, eine Stunde später erstrecken sich die Hautveränderungen bereits bis zum Unterschenkel bzw. bis zur Bauchdecke und der Patient wurde mit einem Notarzthelikopter in eine Zentralkrankenanstalt überführt, wo er gegen 19.00 Uhr aufgenommen wurde. Wegen des hochseptischen Zustandsbildes erfolgte eine sofortige OP, aufgrund der Krankheitsausbreitung musste das Bein durch Ablösung im Hüftgelenk abgenommen werden, ebenso der rechte Hoden.