Das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 20141 bringt die Wiederanhebung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 35.000 €, die lediglich für Neugründungen durch die auf zehn Jahre befristete Gründungsprivilegierung gem § 10b GmbHG abgemildert wird. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser neuen Rechtslage auseinander.