Begünstigung und Zuwendung spielen für das Privatstiftungsrecht eine maßgebliche Rolle, wird doch durch die Festlegung der Begünstigten und die Zuwendung an sie der Zweck der Privatstiftung mitbestimmt. Das PSG ist offen für völlig unterschiedlich gestaltete Zuwendungen. Im Folgenden werden die Rechte und Pflichten aus einer einzigen Zuwendung einer Privatstiftung an eine Person erörtert.
Deskriptoren: Zuwendung; Begünstigung; Begünstigtenverhältnis; Nachwirkung.