( DHG § 2 ) Vermögensverhältnisse des Arbeitgebers sind kein Mäßigungskriterium für die Dienstnehmerhaftung. OGH 9 Ob A 51/97h v. 05.03.1997.
( DHG § 2 ) Vermögensverhältnisse des Arbeitgebers sind kein Mäßigungskriterium für die Dienstnehmerhaftung. OGH 9 Ob A 51/97h v. 05.03.1997.