Nicht nur Österreich hat ein neues Konzerninsolvenzrecht für Binnenfälle (s §§ 180b und 180c IO und dazu Riel, Das Konzerninsolvenzrecht des IRÄG 2017, ZIK 2017/109, 91). Auch Deutschland hat dafür eigene Regelungen in der Insolvenzordnung (InsO) geschaffen, und zwar mit dem "Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen" (G 13. 4. 2017 dBGBl I 2017, 866).