In Insolvenzverfahren verwerten Insolvenzverwalter häufig Unternehmen(santeile) oder wesentliche Teile von Unternehmen. Dabei können zusammenschlusskontrollrechtliche Fragestellungen auftauchen. Damit ihnen in der Praxis ausreichend Augenmerk gewidmet wird, hat kürzlich die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) einen Leitfaden "Zusammenschlusskontrolle und Insolvenzverfahren" samt einer Beilage erstellt und auf ihrer Website bekannt gemacht (https://www.bwb.gv.at/Fachinformationen/Standpunkte/Seiten/Zusammenschlusskontrolle-und-Insolvenzverfahren.aspx ).