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Der Nachweis

EditorialHubert ReisnerRPA 2017, 129 Heft 3 v. 1.6.2017

Nachweise werden im Vergabeverfahren für eine große Zahl von Eigenschaften verlangt. Es herrscht eben im Vergabeverfahren kein blindes Vertrauen, sondern es zählen nur hard facts.

Was muss ein Bewerber oder Bieter nicht alles im Vergabeverfahren nachweisen. Er muss beweisen, dass er wirklich kann, was der Auftraggeber verlangt und er zu können vorgibt. Dabei handelt es sich um Fragen der Leistungsfähigkeit, der Befugnis und der Zuverlässigkeit. Darüber hinaus muss der Bieter auch zeigen, dass die von ihm angebotenen Produkte oder Werkstoffe oder Methoden auch die Anforderungen erfüllen können. Schließlich muss er bei Alternativangeboten oder bei funktionalen Ausschreibungen nachweisen, dass seine Lösung tauglich ist. Damit richtet sich der Nachweis immer nach der zu erbringenden Leistung.

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